Förderung/Gesetze/Finanzierung  

Solar-Heizungsanlagen und andere Energieerzeuger

 

Förderung  

 

Überwiegend sind die wichtigsten Förderungen bundesweit beschlossen und anwendbar.

Man sollte sich aber immer in der Region informieren ob nicht zusätzliche Förderungen

z.B. durch Stadtwerke, Städte, Gemeinden, Banken erhätlich sind.

Manche Förderungen sind kummulierbar, manchmal muß man sich entscheiden.

 

 

Förderung Solaranlagen  

 

Hier die wichtigsten Solar-Förderungen. Gültig 2012

Maßnahme
 Basisförderung     
Boniförderung
Warmwasserbereitung bis 40m2 Koll.fläche
               -               
            -
Kombinierte Warmwasserbereitung und
Heizungsunterstützung bis 40 m2 Koll.fläche
- Flachkoll. mind. 9m2 + Speicher 40l/m2
- Röhr.koll. mind. 7m2 + Speicher 50l/m2

 90 €/m2 Koll.fläche
Kesseltauschbonus
Kombinationsbonus
Effizienzbonus
Solarpumpenbonus
Inovationsförderung

Kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mehr als 40 m2

  90 €/m2 bis   40m2
  45 €/m2 über 40m2

         dto.
Erweiterung einer bestehenden Solaranlage
 45 €/m2
            -

Weitere Maßnahmen, Förderungen, Beträge sowie Förderbedingungen finden Sie bei www.Bafa.de.

 

Weitere wichtige Förderungen 

 

 

Biomasse-Förderung
 

Maßnahme
Basisförderung
Boniförderung
Pelletofen mit Wassertasche 5 - 100 kW
36 €/kW, mind. 1000 €
Kombi.bonus
Effiz.bonus
Innov.bonus
Pelletkessel                               5 - 100 kW
auch Kombi.kessel die zusätzl. mit Scheitholz
mit Speicher 55 l/kW NWL f. Handbeschickung
 36 €/kW, mind. 2000 €
         dto.
Pelletkessel                                5- 100 kW
mit neuen Speicher mind. 30 l/kW
 36 €/kW, mind. 2500 €
         dto.
Hackholzschnitzelanlage         5 - 100 kW
mit Speicher 30 l/kW
  pauschal 1000 €
         dto.
Scheitholzvergaser                    5 - 100 kW
mit Speicher 50 l/kW
 pauschal 1000 €
         -
Weitere Maßnahmen, Förderungen, Beträge sowie Förderbedingungen finden Sie bei www.Bafa.de.

 

Wärmepumpen-Förderung

Maßnahme
     Basisförderung       
Basisförderbetrag
Kombi.bonus
Wasser/Wasser- oder
Sole/Wasser- Waärmepumpe
gasbetrieben: JAZ mind. 1,3
elektrisch : JAZ mind. 3,8
in Nichtwohngebäuden: JAZ mind. 4,0

Gasbetriebene Luft/Wasser-
Wärmepumpen
gasbetrieben: JAZ mind. 1,3

Nennw.lstg bis  10kW

Nennw.lstg. 10-20 kW


Nennw.lstg. 20-100 kW

pauschal 2400 €

2400€ +120€ je kW
ab 10 kW

2400€+100€ je kW
ab 10 kW,
mind. 1200 €

600 €

Elektrisch betriebene Luft/Wasser-
Wärmepumpen
elektrisch: JAZ mind. 3,5

Nennw.lstg. bis 20 kW

Nennw.lstg. ab 20 kW

pauschal 900€

pauschal 1200 €

     dto.

























Weitere Maßnahmen, Förderungen, Beträge sowie Förderbedingungen finden Sie bei www.Bafa.de.

 

 

Gesetze die beim Bau von Solaranlagen zu beachten sind 

 

In der Regel ist die Montage am oder auf Gebäuden, auf Nebengebäuden oder auf dem Grundstück genehmigunsfrei. Die Regel hat auch Ausnahmen, hier ist die geltende Bauordnung zu prüfen. In einigen Fällen ist ein Bauanzeige Pflicht, manchmal sind

bestimmte sichtbare Dachflächen nicht gestattet.

Soweit der Denkmalschutz für Gebäude, Straßenzüge, Orte zuständig ist, kann in gemeinsamen Gespräch mit Lieferanten und Handwerkern eine einvernehmliche

Lösung erreicht werden.

 

Ansonstenm gelten die Fachvorschriften für Heizunsgbauer, Elektriker, Dachdecker,

Schonsteinfeger, etc.

 

 

Finanzierung von Solaranlagen/Solarheizung/Biomasse/Wärmepumpen/etc. 

 

Die Kreditbank für Wiederaufbau stellt über das Programm Erneuerbare Energien

Mittel für Solaranlagen und kombinierte Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung (KWK-Anlagen) bereit. Die Föderung erfolgt bis 10 Mill. Euro, Nettoinvestition. 

Die Ausreichung erfolgt über die Hausbank. 

- Zinssatz ab 2,88% effektiv pro Jahr

- langfristige Finanzierung

- tilgunsfreie Anlaufzeit

- auch für Unternehmen

Für Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Organisationen,  

privatrechtliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kichlicher oder karitativer Beteiligung.