Photovoltaik: Vergütung, Gesetze, Finanzierung

Vergütung der Netzeinspeisung und Eigenverbrauch

Die Vergütung von Solarstrom wurde zu Zeiten von Rot-Grün langfristig im EEG fest- geschrieben. Damit wurde Rechtssicherheit für mind. 20 Jahre geschaffen. Die heutige Regierung zieht es vor, mehr Unklarheit als Klarheit zu verbreiten, also planen und rechnen wir immer aktuell, nach Rechtslage. Gebunden an das EEG ist immer eine Sicherheit von mind. 20 Jahren für die geltenden Regeln  gegeben.  

Alle nachstehenden Werte sind Nettowerte, da die Umsatzsteuer keine Rolle spielt.

Ausnahmen bilden nur einige wenige Betreiber mit besonderen Steuerstatus. 

 

Vergütung der Netzeinspeisung

Anlagen an/auf Gebäuden
Vergütung in Cent/kWh 
2011
Vergütung in Cent/kWh
 2012
(1.1. - 30.6. 2012)
Vergütung*
Cent/kWh
2012
(1.7. - 31.12.2012)
 bis     30 kWp
 28,74 Cent
 24,43
  Noch nicht
beschlossen
 ab      30 kWp
 27,33 Cent
 23,23

 ab   100 kWp
 25,86 Cent
 21,98

 ab 1000 kWp
 21,56 Cent
 18,33

Freiflächenanlagen



Gewerbegebiete, auf baulichen Anlagen, an Verkehrwegen
 21,11 Cent
 17,94

Konversionsflächen, versiegelte Flächen
 22,07 Cent
 18,76

Ackerflächen
nicht
vergütungs-
fähig
nicht
vergütungs-
fähig

*Im Moment wird für eine bestimmten Menge Zubau im I.Quartal 2012 eine Absenkung bis ca. -10% ab 1.7.2012 geplant. d.h. die Absenkung steht für 1.7.2012 noch nicht fest.

Auch für 2013 besteht die Möglichkeit einer Absenkung zum 1.1. und 1.7. insgesamt bis ca. -25%.

Im Moment laufende Verhandlungen der Bundesregierung mit der Solarindustrie haben die Idee geboren, die Absenkungen monatlich vorzunehmen.

 

Vergütung des Eigenverbrauchs  

Anlagenleistung

          2011
ab 1.1.12
       
ab 1.7.12 2013
   2114
bis 30 kWp
 bis   30%
 12,36 Cent
  8,05 Cent

nicht mehr
vorgesehen

 über 30%
 16,74 Cent
12,43 Cent


         "
ab  30 kWp
 bis   30%
 10,95 Cent
  6,85 Cent


         "

 über 30%
 15,33 Cent
11,23 Cent


         "
ab 100 kWp
 bis   30%
   9,48  Cent
   5,60 Cent


         "

 über 30%
 13,86 Cent
   9,98 Cent


         "
ab 500 kWp

         0
       0


         "

Die Minderung ab 1.7.2012 und in 2013 sind noch nicht beschlossen. 

 

 

 

Wie wird der Eigenverbrauch gerechnet und wie wirkt Eigenverbrauch auf die Wirtschaftlichkeit auf die Photovoltaik-Anlagen ?

Als Beispiel wird eine Photovoltaik-Anlage mit ca. 4,4 kWp installierter Leistung an-genommen, die in Südlage und optimalen Anstellwinkel jährlich ca. 4.000 kWh liefert.

Die Anschaffungskosten für die Anlage liegen bei ca. 10.000 €, netto.

Der jährliche Eigenverbrauch wird mit 4.000 kWh angenommen. Als Bezugspreis werden 0,23 €/kWh, netto für 2012 gerechnet. Alle Werte sind Netto-Werte, ohne 19% U.s.St.

Für eine PV-Anlage mit Inbetrieb nahme bis 30.6.2012 Wert in €/kWh   EV*     
0% 
     EV*    30% 
     EV*    50% 
   EV*      75%   
EV* bis 30% 0,0805         -
   100 €
      100 €
    100 €
EV* ab 30% 0,1243         -
      -
      125 €
    225 €
Gesparte Bezugskosten 0,23         -
    276 €
      460 €
    644 €
Einspeisung ins Netz 0,2443     977 €
    690 €
      490 €
    300 €
Jährlicher Ertrag      977 €
  1.070 €
   1.175 €
  1270 €
Kosten für Zähler, Versicherung,
etc. für 20 Jahre
-2.000 €
 -2.000 €
- 2.000 €
 -2.000 €
Ertrag in 20 Jahren  19.500 €  21.400 €
23.500 €
25.400 €
1)Afa bei 35% EkSt. (20J.)    3.500 €    3.500 €
  3.500 €
  3.500 €
Ges. einnahme in 20J.

Gewinn

Rendite p.a. auf Anlagekapital
23.000 € 

13.000 €
   

6.5 %
  24.900 €
 
  14.900 €


    7,5 %
27.000 €

 17.000 € 


8,5 %
28.900 €
 
18.900 €


 9,5 %

*EV - Eigenverbrauch

1) AFA lt. Tabelle 20 Jahre, entsprechend Ihrem individuellen Steuerstatus vom Beispiel abweichend !

 

Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage in 10 Jahren

Die jährliche Energieteuerungsrate liegt derzeit bei 7,5%, die permanent steigenden Strompreise führen bei Eigenverbrauch dazu, das Ihre PV-Anlage wirtschaftlicher wird,

als vorstehend ausgeführt.

  

 

 

Gesetze zum Bau von Photovoltaik-Anlagen

 

In Deutschland bedarf es in der Regel keiner Baugenehmigungen, wenn PV-Anlagen an bzw. auf Gebäuden montiert werden. In der Regel bedeutet aber auch, die regionalen Bauordnungen dahingehend zu prüfen, ob nicht regionale Sonderregelungen davon abweichen. In manchen Regionen ist  z.B. eine Bauanzeige zwingend erforderlich.

In einigen Bausatzungen kann auch die (sichtbare) Anbringung untersagt sein.

Soweit der Denkmalschutz für ein Gebäude,  Straßenzüge oder ganze Ortschaften zuständig ist, empfehlen wir gemeinsam mit uns als Hersteller nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Kompromise sind besser als rechtliche Auseinandersetzungen.  

 

Weiterhin gelten Fachvorschriften für Statiker, Installateur, Elektriker, Blitzschutz u.v.m.

 

 

 

Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen  


 

Neben Eigenkapital zur Errichtung der Anlagen ist unter Umständen die Finanzierung der

Anlage inklusive der möglichen steuerlichen Vorteile eine gute manchmal sogar bessere Lösung, um seine Dachflächen auch wirtschaftlich zu nutzen.

Neben den Hausbanken, die Finanzierungen unterschiedlichster Art anbieten, gibt es auch freie Finanzdienstleister und Bausparkassen.

Viele davon orientieren sich an den Konditionen der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW),

die dafür das KfW-Programm Erneuerbare Energien aufgelegt hat. Finanziert werden bis zu 100% der Nettoinvestitionskosten (ohne U.s.St.), bis max. 10 Mill. Euro.

Finanzierungsfristen von 5, 10 und 20 Jahre, bis zu 3 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit, Zinssätze von 2,88 bis 8,4 Effektivzins p.a. für Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte, Gemeinnützige Organisationen, privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung stehen zur Verfügung.  

Dafür lohnt es sich auf jeden Fall in ein gründliches umfassendes Konzept zu investieren.